
Fragen
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Sie haben Fragen zum Projekt oder zum Ablauf?
Dann können Sie hier dem Leitungsausschuss oder den Gemeinderäten Ihre Fragen anonym stellen. Wenn es sich um spezifische Fragen zu Ihrer Gemeinde handelt, leiten wir die Fragen an den zuständigen Gemeinderat weiter. Die Antworten werden in der Regel alle 2 Wochen veröffentlicht.
Die Gemeindeschreiber haben von Beginn an im Leitungsausschuss mitgewirkt und ihr Know-How in den Prozess eingebracht. Im Leitungsausschuss wurde daher entschieden, dass auch die Gemeindeschreiber ein Stimmrecht erhalten. Inwieweit jedoch die Gemeindeschreiber mit einer Ablehnung an die Urne getreten sind, kann nicht festgestellt werden, da die Abstimmung geheim durchgeführt wurde.
«Eine Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird nicht zeitgleich mit dem Entscheid zum Zusammenschluss der Gemeinden im Surbtal erfolgen. Bis zur Rechtskraft einer Revision behalten die vorhanden rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnungen und entsprechende Reglemente in den Ortsteilen deren Gültigkeit. Eine Revision der BNO erfolgt in der Regel alle 15 - 20 Jahre. Die Gemeinde Schneisingen ist aktuell in der Revision ihrer BNO aus dem Jahre 2009. Die BNO der Gemeinden Lengnau und Tegerfelden stammen aus dem Jahre 2013, diejenige der Gemeinde Endingen von 2016.»
Mittelfristig werden aber alle BNO’s im Rahmen einer BNO Revision zusammengeführt werden. Dieser Prozess wird gemeinsam mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt durchgeführt. Darin ist die Partizipation und Mitwirkung der Bevölkerung in mehreren Schritten definiert. Nach der Vorprüfung durch die Behörden und Verwaltungen muss dann die Gemeindeversammlung einer Revision zustimmen.
Antwort durch den GR Lengnau:
In den Finanzplänen fehlen über 4 - 5 Jahre Investitionsangaben. Es wird in allen Gemeinden über alle Jahre hinweg Investitionen geben, sei es in Tegerfelden, Endingen, Lengnau und
Schneisingen). Dies obwohl in Lengnau ein sehr ausgereifter Investitionsplan vorhanden ist. Auch sind in einigen Bereichen bestimmt Teuerungen zu erwarten, da die Investitionsbeträge grossmehrheitlich Grobkostenschätzungen darstellen. Ob der Steuerfuss von 108% wirklich so gehalten werden kann, wird aufgrund der hohen Kostenerwartungen stark in Frage gestellt.
Die langfristen, finanziellen Auswirkungen können dem Finanzplan im Anhang zum Schlussbericht entnommen werden. Wichtig ist jedoch, dass auch ohne Fusion, die finanzielle Belastung in den jeweiligen Gemeinden sich erhöhen werden – als Beispiele werden hier die demografische Entwicklung und die steigenden Kosten im Gesundheitswesen angeführt. Langfristig kann dem Umstand der wachsenden Belastungen als grössere Gemeinde besser entgegengewirkt werden.
Hierzu verweisen wir auf den Schlussbericht des Leitungsausschusses und dem der Arbeitsgruppe Finanzen. In diesen Berichten wurden die Mehr- sowie Minderaufwände nach einem Übergangszeitraum vom 3 Jahren ausgewiesen. Die Grundlage für die Berechnung bildet der Schlussbericht der Arbeitsgruppe Verwaltung, Behörden und Organisation, welche sich mit den Stellenpensen auseinandergesetzt hat, die wiederum Einfluss auf die Finanzen haben.
Zu den Risiken, dass die erwarteten Einsparpotentiale nicht erzielt werden, gehören sich Folgende:
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- Fehlende oder unzureichende Umsetzung, wenn z. B. Massnahmen nicht oder nur halbherzig umgesetzt werden oder Verantwortlichkeiten unklar sind oder auch die benötigten Ressourcen fehlen.
- Fehlerhafte Annahmen, wenn das erwartete Einsparpotential auf falsche Daten beruht oder unrealistische Annahmen getroffen wurden.
- Veränderte Rahmenbedingungen, wenn sich bspw. gesetzliche oder regulatorische Änderungen ergeben, welche die Einsparungen aufheben.
- Kosten wurden unterschätzt, wenn Investitionen oder Betriebskosten höher ausfallen als kalkuliert, sodass die Einsparungen wegfallen können.
- Externe Risiken, wie Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen, die die Umsetzung beeinflussen oder auch deren Effizienz.
In den Schlussberichten ist jedoch ersichtlich, dass viele dieser Risiken in den jeweiligen Kalkulationen eingeflossen sind. Diese Risiken werden mit Start der Umsetzung fortwährend begutachtet und neu eingeschätzt, so dass mit geeigneten Massnahmen den Risiken begegnet werden kann (normales Risikomanagement).
Die Konsequenz aus dem Wegfall von Einsparpotentialen ist, dass an anderen Kosten- und Einnahmeposten gearbeitet werden müsste.
Die Investitionen der einzelnen Gemeinden sind in Abbildung 11 Anhang 1 des Schlussberichtes Leitungsausschuss ersichtlich. Ebenso sind im Anhang 1 die Finanzpläne zu finden.
Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Investitionen einer Gemeinde jährlich überprüft werden. Nur so können dringende Investitionen, wie bspw. eine Strassensanierung vorgezogen werden. Investitionen müssen dabei verträglich sein, d. h. die Belastungen auf die Steuerzahlenden einer Gemeinde dürfen über einen längeren Zeitraum nicht sehr hoch sein. Daher werden hohe Investitionssummen erst über Jahre abgebaut, bevor neue grosse Investitionen getätigt werden. Da es auch unvorhergesehene Investitionen geben kann oder geplante Investitionen sich erhöhen können, aufgrund von neuen Anforderungen, wurden zusätzlich CHF 10 Millionen im Investitionsplan aufgenommen.
Die direkte Einflussnahme des einzelnen Stimmbürgers bzw. der einzelnen Stimmbürgerin bleibt gleich. Dennoch ist seit Jahren ein Rückgang bei der Wahlbeteiligung zu beobachten. Gemäss Forschung werden die Menge und Komplexität der Vorlagen genannt, die eine gewisse Müdigkeit bei der Bevölkerung hervorrufen. Bereits heute sind, je nach Vorlage, an einer Gemeindeversammlung mehr oder weniger Personen anwesend, die über die entsprechende Vorlage abstimmen. Dieses Verhalten wird auch nach einer Fusion zu beobachten sein. Wichtig erscheint jedoch, das WIR-Gefühl für eine neue Gemeinde zu fördern. Unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie Vorlagen und Geschäfte objektiv und sachlich beurteilen können.
Hier kann die Bevölkerung des Surbtals sehr viel tun und dem Verlust entgegenwirken, indem am politischen Prozess teilgenommen wird. Diese Beteiligung sollte unabhängig vom Traktandum sein. Es liegt an allen Beteiligten sich einzubringen, sich zu informieren und direkten Kontakt zur Verwaltung und den Behörden zu suchen und umgekehrt. Auch hier ist das WIR-Gefühl entscheidend, um gemeinsame Erlebnisse zu schaffen und die Gemeinde voranzubringen.
Die Bildungsverantwortlichen und die Gemeinderäte verfolgen bzgl. der Schulklassenstandorte den Grundsatz «kurze Wege für kurze Beine». Es ist nicht die Absicht, Kindergartenabteilungen aufgrund fehlender Klassenräume zu schliessen. Gemäss dem Schlussbericht kann davon ausgegangen werden, dass alle Kinder zumindest die Primarschule weiterhin in den jeweiligen Dorfteilen besuchen sollen.
Vielen Dank für das Lob, welches wir sehr gern an alle Mitglieder der Arbeitsgruppen und der Echogruppe weitergeben.
Der Gemeinderat Lengnau vertritt eine andere Haltung als die drei restlichen Gemeinden und begründet seine Haltung in seiner Stellungnahme. Inwieweit die Aussagen dem Wahrheitsgehalt entsprechen, muss jeder Stimmbürger bzw. Stimmbürgerin für sich selbst herausfinden. Hierzu wurden die Schlussberichte veröffentlich, auf denen die Inhalte überprüft und nachgelesen werden können.
Die Haltung der Gemeinderäte aus den drei Gemeinden Endingen, Schneisingen und Tegerfelden sind ebenfalls im Schlussbericht des Leitungsausschusses zu finden.
Hier hilft die direkte Demokratie. Sie als Bürgerin oder Bürger können hierzu eine Petition einreichen. Durch diese Einreichung wird die Behörde verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben zum jeweiligen Sachverhalt. Ebenso kann an einer Gemeindeversammlung ein Überweisungsantrag gestellt werden, indem bspw. das Anliegen formuliert wird, dass der Gemeinderat aufzeigen soll, wie die Ortsteile gleichwertig behandelt oder entwickelt werden. Dieses Anliegen muss von der Versammlung angenommen werden und verpflichtet den Gemeinderat, das Geschäft zu behandeln.
Ja, diese Mechanismen gibt es bereits heute. Einige Beispiele hier sind:
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- Der direkte Dialog mit der Behörde
- Einreichen von Petitionen
- Antragsrecht an den Gemeindeversammlungen mittels Überweisungsantrag.
Antwort durch den GR Lengnau:
Der Gemeinderat hat dem Schlussbericht zugestimmt, da er mit einem Stimmergebnis von 6:5 knapp angenommen wurde. Im Anhang hat der Gemeinderat Lengnau aber bereits mitgeteilt, dass er den Schlussbericht annimmt, diese aber mit dem Hinweis auf die einseitige Darstellung.
Antwort durch den GR Lengnau:
Lengnau hat sich immer wieder kritisch eingebracht. Vielfach wurde er aber auch überstimmt. Die Haltung des Gemeinderates Lengnau ist absolut nicht unfair und richtet sich nicht gegen eine andere Gemeinde, bestimmte Personen oder Personengruppen. In Lengnau möchte man einen Entscheid aufgrund aller aufgelisteten Vor- und Nachteile bestimmen lassen. Die Bevölkerung soll sich aktiv mit diesem Jahrhundertprojekt auseinandersetzen.
Die Entscheidungskompetenz bzgl. Schulstandort wird analog zu den heutigen Bestimmungen geführt. Auch wenn im Zusammenschlussvertrag die Schulstandorte nicht explizit erwähnt werden, ist gemäss dem Schlussbericht davon auszugehen, dass die bisherigen Schulstandorte auch nach dem Zusammenschluss bestehen bleiben. Gemäss der Ziff. 11.2 des Zusammenschlussvertrages bedarf es der Zustimmung der Gemeindeversammlung, sofern nach dem Zusammenschluss von einzelnen Bestimmungen des Vertrages abgewichen wird. Die Aufhebung von Schulstandorten ist somit von der Gemeindeversammlung zu beschliessen.
Die Entscheidungskompetenz bzgl. Schulstandorte oder auch Neubauten wird analog zu den heutigen Bestimmungen geführt und erfährt keine Änderungen.
Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da das Leben der Menschen im Surbtal sehr individuell ist. Durch die Verlegungen von Verwaltungsbereichen kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein Anwohner von Schneisingen seine ID in Lengnau beantragen muss, sofern der Service nicht digital angeboten oder genutzt werden kann.
Gemeindeversammlung werden in den entsprechenden Ortsteilen der neuen Gemeinde stattfinden. Für den Stimmbürger oder die Stimmbürgerin kann es dann sein, dass ein Anfahrtsweg in Kauf genommen werden muss. Jedoch können dadurch auch neue Verbindungen entstehen.
Vereine und Orts-Parteien könnten einen Mitgliederzuwachs verzeichnen, jedoch liegt dieser Zuwachs in der Kompetenz einer Ortspartei oder Vereins.
Es gibt verschiedene Vorteile, die nach einer Fusion erwartet werden können. Diese Vorteile wurden im Schlussbericht des Leitungsausschusses zusammengefasst. Nachfolgend einzelne Stichpunkte:
- Die Verwaltung kann zukunftsgerichteter aufgestellt werden. Dazu gehört das Bilden einer Arbeitgebermarke, um für zukünftige Angestellte auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu sein. Diese Massnahmen kommen dem Bürger / der Bürgerin zu Gute, da damit weitere Dienstleistungen angeboten werden können.
- Mit Sicht auf die Finanzen stehen die Gemeinden vor einigen Herausforderungen, wie dem Gesundheitswesen oder auch der demographischen Entwicklung. Als eine Gemeinde können diese Herausforderungen mit Weitblick begegnet und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.
- Die Raumplanung ist ein wichtiges und strategischen Instrument der Gemeinden. Im Bericht der Arbeitsgruppe werden die Handlungsfelder aufgezeigt. Bei einer Fusion kann die innere Verdichtung wirkungsvoller angegangen werden, wenn die Baulandreserven ausgeschöpft oder nicht mehr verfügbar sind.
Die positiven Effekte, die im Falle einer Fusion erwartet werden, wurden in den Schlussberichten ausführlich aufgeführt. Nachfolgend die wichtigsten Effekte für den Bürger und Bürgerin als Stichpunkte:
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- Bessere Abdeckung der Bedürfnisse der Bürger/innen an Verwaltungsdienstleistungen, z.B. besserer Erreichbarkeiten durch Stellvertreterlösungen oder auch Spezialisierungen.
- Wahrung der Identität, da die Ortsteile bestehen bleiben, inkl. Namen und Wappen. Dennoch kann mit der neuen Gemeinde ein WIR-Gefühl geschaffen werden, welchen auch nach aussen wahrgenommen werden wird.
- Bessere Beschulung für Kinder mit erhöhten Förderbedarf, da mehr Flexibilität möglich ist.
- Bessere Bewältigung der kommenden Herausforderungen in Hinblick auf die sich abzeichnenden Mehrkosten im Gesundheitswesen und der demographischen Entwicklung. Die Kosten können auf mehrere Steuerzahler verteilt werden und damit entsteht auch ein grösserer Handlungsspielraum.
- Gemeinsame Feste, an denen man einander besser kennenlernt und gemeinsame Ideen entwickeln und letztendlich auch umsetzen kann.
- Bessere Perspektiven bei der Raumplanung, da die Baulandreserven in einzelnen Ortsteilen ausgeschöpft oder nicht mehr verfügbar sind.
Die abgebildeten Wappen im Vertrag wurden durch die Arbeitsgruppe Behörden, Verwaltung und Organisation gemeinsam mit einem Heraldiker erarbeitet. Dabei wurden verbindende Elemente der bestehenden Ortswappen gesucht und dargestellt. Die Wahl des Wappens erfolgt nach der Fusion in einem partizipativen Prozess. Das neue Wappen soll die Gemeinde Surbtal nach aussen symbolisieren. Die Ortswappen der einzelnen Ortsteile bleiben jedoch bestehen.
Die Ortswappen der einzelnen Ortsteile bleiben, wie auch die Postleitzahlen und Adressen. Lediglich für die neue Gemeinde Surbtal wird ein eigenes, verbindendes Wappen in einem partizipativen Prozess gesucht.